Impressum
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Firma
Bedikos UG
Inhaber: Hermann Recke
Amtsgericht Stendal: HRB 37216
Adresse:
Thälmannstraße 6
06909 Bad Schmiedeberg
Support:
E-Mail: business@bedikos.de
AGB:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Stand: 11-03-2026
§ 1 – Geltungsbereich, Kundeninformationen
Für die Geschäftsbeziehungen der Firma, Bedikos UG, (nachfolgend „Auftragnehmer“
genannt) und dem Auftraggeber, (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden bei Vertragsschluss Vertragsbestandteil.
1. Vertragspartner und Auftragnehmer ist:
Bedikos UG, Thälmannstraße 6, 06905 Bad Schmiedeberg Deutschland vertreten durch
den Geschäftsführer, Hermann Recke.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der
Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Der Kunde hat die Möglichkeit die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
auf der Website: www.bedikos.de abzurufen und auszudrucken.
§ 2 – Leistungen des Auftragnehmers
1. Das Angebot des Auftragnehmers umfasst nach Wunsch des Kunden folgende
Leistungen:
• Projektplanung / Elektroplanung
• Errichtung von PV-Anlagen
• Errichtung von Wärmepumpen
• Errichtung elektrischen Anlagen in Niederspannung
• Errichtung von Unterkonstruktionen
• Anlagendokumentation
• Inbetriebnahme
2. Für die Erbringung der übernommenen Leistungen verpflichtet sich der Kunde dem
Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Vollmachten rechtzeitig mit aktuellem
Inhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragsdurchführung notwendig sind.3. Inhalt und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem
verbindlichen Angebot des Auftragnehmers. Diesem Vertrag werden ggf. folgende
Unterlagen beigefügt und sind damit Bestandteil des Vertrages:
• Baubeschreibung
• Skizzen, Ausführungsplanung
• Zusatzleistungen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss
4. Leistungen Dritter: Folgende Leistungen werden ggf. von anderen Unternehmen
übernommen und von diesen eigenverantwortlich ausgeführt:
• Statik
• Tiefbau / Erdarbeiten
• Stahlbau
• Anmeldung EVU
5. Der Auftragnehmer vermittelt auf Wunsch des Kunden die zur Leistungserfüllung
notwendigen Arbeiten an Dritte und wird diese Arbeiten im Rahmen der Ausführung
überwachen.
§ 3 – Vertragsschluss
1. Das Angebot des Auftragnehmers ist unverbindlich und freibleibend, solange es nicht
ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden ist.
2. Der Vertrag kommt - aufschiebend bedingt - rechtswirksam zustande, sobald er vom
Kundengegengezeichnet ist und sämtliche behördliche Genehmigungen für die Errichtung
und den Betrieb der beauftragten Anlage vorliegen. Bis dahin stellt die vorliegende
Erklärung des Auftragnehmers ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
§ 4 – vereinbarte Vergütung
1. Die genannten Preise sind grundsätzlich Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer i. H. v. derzeit 19 %, soweit gem. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
für die Lieferung und Installation bestimmter Solarmodule einschließlich weiterer
„wesentlicher Komponenten“ an den Betreiber einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) eine
Umsatzsteuer von Null (0) Prozent gesetzlich vorgeschrieben ist, entfällt diese.
2. Die vereinbarte Vergütung wird bis zu vier Monate nach Vertragsschluss garantiert. Als
Fristbeginn gilt das wirksame Zustandekommen des Vertrages.
3. Die Vergütung beinhaltet die Leistungen, die nach dem Vertrag und seinen Anlagen
(Vertragsbedingungen, besondere Vereinbarungen sowie Skizzen) vereinbart wurden.4. Die Vergütung ist ausschließlich für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen
geschuldet.
5. Behördliche Auflagen und Genehmigungen sind nicht Bestandteil des Auftrages und
somit nicht in der Vergütung enthalten. Anfallende Kosten werden gesondert abgerechnet.
6. Wird der Festpreistermin von vier Monaten nach Vertragsschluss aus Gründen
überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so erhöht sich der
Gesamtpreis angemessen um die dem Auftragnehmer in Folge der Überschreitung des
Festpreistermines treffenden Kostensteigerungen. Hierbei sind insbesondere Lohnkosten-
und Materialkostensteigerungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist im Falle einer
Überschreitung des Festpreistermines, die von ihm nicht zu vertreten ist, berechtigt, für die
entstehenden Mehrkosten einen angemessenen Abschlag zu verlangen. Hat der
Auftragnehmer die Überschreitung des Festpreises zu vertreten, verlängert sich die
Festpreisbindung um den Zeitraum, den der Auftragnehmer verschuldet hat.
7. Der Kunde kann eine Aufschlüsselung der vereinbarten Vergütung nicht verlangen.
8. Ergänzungsaufträge für Sonderwünsche während der Ausführungszeit /
Leistungserbringung sind sofort nach Ausführung zu zahlen.
§ 5 – Abschlagszahlungen
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt von der vereinbarten Vergütung zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer i. H. v. 19 % wie folgt Abschlagszahlungen vom Kunden zu fordern:
• nach Bestellung und Lieferung des notwendigen Materials, Abrechnung erfolgt in Höhe
des Materialwertes
2. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt über erbrachte Teilleistungen abzurechnen und
die entsprechende Vergütung zu verlangen.
3. Die restliche Vergütung wird bei einem Werkvertrag nach Abnahme des Werkes fällig.
4. Abschlagszahlungen – mit Ausnahme der restlichen Vergütung nach Abnahme,
Erfüllung einer Teilleistung–sind nach Zugang der jeweiligen Zahlungsaufforderung fällig
und binnen 3 Tagen ohne Abzug zu leisten.
5. Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, für die
Dauer des Zahlungsverzuges die Arbeiten vorübergehend einzustellen. Daraus
resultierende Verzögerungen gehen zulasten des Auftraggebers.
Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind in diesem Fallausgeschlossen.
§ 6 – Zahlungsbedingungen
1. Die Abrechnung orientiert sich am vereinbarten Leistungssoll des Auftragnehmers in
Bezug auf die geschuldete Leistung. Mit der Auftragsbestätigung spätestens mit der
Rechnungslegung übermittelt der Auftragnehmer an den Kunden die Bankverbindung. Der
in der Rechnung jeweils ausgewiesene Rechnungsbetrag ist dann spätestens nach
Zugang der Rechnung fällig und binnen 3 Tagen auf die übermittelte Bankverbindung zu
leisten.2. Gerät der Kunde mit der Zahlung oder einer Teilleistung in Verzug, so ist der Kunde zur
Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
verpflichtet.
3. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden versandt wird,
wird mit einer Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein
niedrigerer bzw. höherer Schadennachgewiesen wird.
§ 7 – Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag verbleiben die
gelieferten Sachen, Skizzen, Planungen und Materialien etc. im Eigentum des
Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist zur Rücknahme der gelieferten Sachen berechtigt,
wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In dem Verlangen zur Herausgabe der
gelieferten Sachen liegt keine Rücktrittserklärung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
das Werk odergelieferte Materialien mit Sorgfalt zu behandeln.
3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Auftragnehmer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn das gelieferte Werk bzw. gelieferte
Materialen gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Im Falle der
Nichteinhaltung hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die
Herausgabe der Sachen zu verlangen.
4. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne
ausdrückliche Einwilligung von Auftragnehmer nicht zulässig.
§ 8 – Abnahme
Die Abnahme des herzustellenden Werkes ist sicherzustellen.
§ 9 – Leistungsfrist
1. Der in der Auftragsbestätigung benannte Ausführungsbeginn ist unverbindlich und ist u.
a. abhängig beförderlicher Genehmigung.
2. Der Fertigstellungszeitpunkt bzw. der Leistungszeitpunkt ergibt sich aus den
Vereinbarungen der Vertragsparteien. Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, soweit sie
nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer zugesichert werden.
3. Bei zusätzlicher Bestellung, Abänderung oder Ergänzung des ursprünglichen Auftrags
sind vormals zugesicherten Fristen gegenstandslos. Es gilt dann die neu vereinbarte
Fertigstellungsfrist.
4. Die Einhaltung der Fertigstellungsfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls dem Eingang einer vereinbarten
Anzahlung. Teillieferungen durch den Auftragnehmer sind zulässig.§ 10 – Kündigung/Rücktritt vom Werkvertrag
1. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist
der Auftragnehmer, nachdem er den Kunden über den hindernden Umstand informiert hat,
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Der Auftragnehmer ist auch zur Kündigung berechtigt, wenn der Kunde seine
Mitwirkungspflichten oder seine Zahlungspflichten nach entsprechender Mahnung verletzt.
3. Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine
Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf
Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
4. Erfolgt eine Kündigung, gleich aus welchem Grund, ohne dass sie vom Auftragnehmer
zu vertreten ist, hat der Auftragnehmer das Recht, eine pauschale Vergütung i. H. v. 10 %
des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt
zur Reduzierung seiner Zahlungspflicht der Nachweisgestattet, ein Schaden und ein
entgangener Gewinn sei überhaupt nicht entstanden oder dieser sei niedriger als die oben
genannte Pauschale. Der Kunde muss nach entsprechender Nachweisführung nur den
tatsächlich entgangenen Gewinn, bzw. den eingetretenen Schaden ersetzen. Dem
Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass der vom Kunden zu zahlende
Werklohn abzüglich der ersparten Aufwendungen größer ist, als die oben genannte
Pauschale i. H. v. 10 %. Bei entsprechendem Nachweis im Einzelfall ist der
nachgewiesene Betrag vom Kunden zu zahlen.
§ 11 – HAFTUNG
1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist.
2. Der Auftragnehmer schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus,
sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft. Dies
gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, falls der Kunde
gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
3. Bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des
Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern es sich nicht um
eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
4. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von
Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des
Auftragswertes und Schadenhöhe, begrenzt.
5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese durch
höhere Gewalt odersonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller
Art, Schwierigkeiten in der Material oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen,
Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördlichen
Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
den Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.6. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für folgende Umstände:
• für den operativen Betrieb der Anlage
• für die Abnahme bzw. Einspeisung des erzeugten Stromes
• für den Anschluss der PV-Anlage an das bestehende Stromnetz
• den erzeugten Stromertrag
• fehlerhafte Bedienung der errichteten Anlage nach erfolgter Abnahme
• fehlerhafte Wartung während der Gewährleistungsfristen
• dem wirtschaftlichen Erfolg des Kunden als Anlagenbetreiber
• die eingeschränkte Nutzbarkeit der zu überbauenden Parkfläche während der Bauzeit
• wirtschaftliche Einbußen des Kunden aufgrund der eingeschränkten Parkfläche und
dessen Erreichbarkeit
• die Erteilung behördlicher Genehmigung im Zusammenhang mit der Errichtung und dem
Betrieb der beauftragten Anlage
7. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.
8. Ist das Vertragsverhältnis beendet, gilt für Haftungsansprüche des Kunden eine
Ausschlussfrist von 3 Monaten, soweit nicht anders bestimmt. Sofern das
Vertragsverhältnis noch fortdauert, gilt eine Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Kenntnis
des Anspruchs bzw. des Rechts, soweit nicht anders bestimmt.4Ansprüche aus
Produkthaftung, der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, Garantien, Arglist sowie
aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verjähren nach den gesetzlichen Fristen.
§ 12 – Hinweise
1. Die Notwendigkeit eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens ist durch den Kunden mit
der zuständigen Bauordnungsbehörde abzustimmen. Kosten für eine eventuell
notwendige Ausfertigung eines Bauantrags, Gebühren für den Prüfstatiker und die
Baugenehmigung sowie Kosten für Diebstahl trägt der Kunde.
2. Die Dachbelegung mit PV-Modulen kann zum Einsatz nicht normgerechter Flachlüfter
sowie zur Überbauung etwaiger Wartungswege führen. Mehrkosten bei zukünftigen
Dachreparaturarbeiten trägt der Kunde.
3. Für alle oben aufgeführten Materialpositionen gelten die jeweiligen Hersteller-Garantien.4. Für die Installation der vertraglich geschuldeten Leistung besteht eine 5-jährige
Gewährleistung. Erfahrungsgemäß besteht die Möglichkeit, dass bei der Montage einzelne
Bestandsdachziegelaltersbedingt nicht verwendbar sind. Bitte halten Sie zum möglichen
Austausch min. fünf Ersatzdachsteine bereit. Ohne die vorhandenen Dachziegel können
die Arbeiten nicht begonnen werden.
5. Energieversorger Gebühren durch den Energieversorger sind nicht Bestandteil des
Angebotes (z.B. Zählertausch)
6. Durch die Installation der PV-Anlage werden Zusatzlasten aufgebracht, die von der
Bestandskonstruktion aufgenommen werden müssen. Die Überprüfung dieser
notwendigen Lastreserven muss vor Auftragsvergabe bauseits d. h. durch den Kunden
erfolgen. Für Folgeschäden auf Grund zu geringer Tragfähigkeit übernehmen wir keine
Haftung.7. Technische Änderungen sowie Änderungen durch behördliche Auflagen u.
Forderungen bleiben vorbehalten. Bitte Informieren Sie Ihren Gebäudeversicherer über
Ihre neue Photovoltaikanlage.8. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen
sind Zusatz- bzw. Sonderleistungen, die nicht vom Auftrag umfasst werden. Derartige
Leistungen, falls diese von uns zu erbringen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 13 – Widerrufsrecht (gilt nur für Verbraucher)
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher
jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können: Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns:
Bedikos UG
Thälmannstraße 6
06905 Bad Schmiedeberg
Deutschland
Tel.: +49 17642771320
E-Mail: business@bedikos.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung
auch auf unserer Webseite www.bedikos.de elektronisch ausfüllen und übermitteln.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich(z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs
übermitteln."
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der5Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fallwerden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die
Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
§ 14 – Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit
der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche
Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass
Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
§ 15 – außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
1. Der Auftragnehmer ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne
des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereit oder verpflichtet.
2. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit,
diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.§ 16 – Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.
2. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
sowie als Gerichtsstand der Sitz vom Auftragnehmer vereinbart. Der Auftragnehmer ist
jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen
Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
