Rechtliche Hinweise - Bedikos UG

Impressum

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Firma

Bedikos UG

Inhaber: Hermann Recke 

Amtsgericht Stendal: HRB 37216

Adresse:

Thälmannstraße 6 

06909 Bad Schmiedeberg

Support:

E-Mail: business@bedikos.de

 

AGB: 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Stand: 11-03-2026

§ 1 – Geltungsbereich, Kundeninformationen

Für die Geschäftsbeziehungen der Firma, Bedikos UG, (nachfolgend „Auftragnehmer“

genannt) und dem Auftraggeber, (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten die nachfolgenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden bei Vertragsschluss Vertragsbestandteil.

1. Vertragspartner und Auftragnehmer ist:

Bedikos UG, Thälmannstraße 6, 06905 Bad Schmiedeberg Deutschland vertreten durch

den Geschäftsführer, Hermann Recke.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der

Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Der Kunde hat die Möglichkeit die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

auf der Website: www.bedikos.de abzurufen und auszudrucken.

§ 2 – Leistungen des Auftragnehmers

1. Das Angebot des Auftragnehmers umfasst nach Wunsch des Kunden folgende

Leistungen:

• Projektplanung / Elektroplanung

• Errichtung von PV-Anlagen

• Errichtung von Wärmepumpen

• Errichtung elektrischen Anlagen in Niederspannung

• Errichtung von Unterkonstruktionen

• Anlagendokumentation

• Inbetriebnahme

2. Für die Erbringung der übernommenen Leistungen verpflichtet sich der Kunde dem

Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen und Vollmachten rechtzeitig mit aktuellem

Inhalt zur Verfügung zu stellen, die für die Auftragsdurchführung notwendig sind.3. Inhalt und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem

verbindlichen Angebot des Auftragnehmers. Diesem Vertrag werden ggf. folgende

Unterlagen beigefügt und sind damit Bestandteil des Vertrages:

• Baubeschreibung

• Skizzen, Ausführungsplanung

• Zusatzleistungen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss

4. Leistungen Dritter: Folgende Leistungen werden ggf. von anderen Unternehmen

übernommen und von diesen eigenverantwortlich ausgeführt:

• Statik

• Tiefbau / Erdarbeiten

• Stahlbau

• Anmeldung EVU

5. Der Auftragnehmer vermittelt auf Wunsch des Kunden die zur Leistungserfüllung

notwendigen Arbeiten an Dritte und wird diese Arbeiten im Rahmen der Ausführung

überwachen.

§ 3 – Vertragsschluss

1. Das Angebot des Auftragnehmers ist unverbindlich und freibleibend, solange es nicht

ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden ist.

2. Der Vertrag kommt - aufschiebend bedingt - rechtswirksam zustande, sobald er vom

Kundengegengezeichnet ist und sämtliche behördliche Genehmigungen für die Errichtung

und den Betrieb der beauftragten Anlage vorliegen. Bis dahin stellt die vorliegende

Erklärung des Auftragnehmers ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

§ 4 – vereinbarte Vergütung

1. Die genannten Preise sind grundsätzlich Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen

Mehrwertsteuer i. H. v. derzeit 19 %, soweit gem. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

für die Lieferung und Installation bestimmter Solarmodule einschließlich weiterer

„wesentlicher Komponenten“ an den Betreiber einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) eine

Umsatzsteuer von Null (0) Prozent gesetzlich vorgeschrieben ist, entfällt diese.

2. Die vereinbarte Vergütung wird bis zu vier Monate nach Vertragsschluss garantiert. Als

Fristbeginn gilt das wirksame Zustandekommen des Vertrages.

3. Die Vergütung beinhaltet die Leistungen, die nach dem Vertrag und seinen Anlagen

(Vertragsbedingungen, besondere Vereinbarungen sowie Skizzen) vereinbart wurden.4. Die Vergütung ist ausschließlich für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen

geschuldet.

5. Behördliche Auflagen und Genehmigungen sind nicht Bestandteil des Auftrages und

somit nicht in der Vergütung enthalten. Anfallende Kosten werden gesondert abgerechnet.

6. Wird der Festpreistermin von vier Monaten nach Vertragsschluss aus Gründen

überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so erhöht sich der

Gesamtpreis angemessen um die dem Auftragnehmer in Folge der Überschreitung des

Festpreistermines treffenden Kostensteigerungen. Hierbei sind insbesondere Lohnkosten-

und Materialkostensteigerungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist im Falle einer

Überschreitung des Festpreistermines, die von ihm nicht zu vertreten ist, berechtigt, für die

entstehenden Mehrkosten einen angemessenen Abschlag zu verlangen. Hat der

Auftragnehmer die Überschreitung des Festpreises zu vertreten, verlängert sich die

Festpreisbindung um den Zeitraum, den der Auftragnehmer verschuldet hat.

7. Der Kunde kann eine Aufschlüsselung der vereinbarten Vergütung nicht verlangen.

8. Ergänzungsaufträge für Sonderwünsche während der Ausführungszeit /

Leistungserbringung sind sofort nach Ausführung zu zahlen.

§ 5 – Abschlagszahlungen

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt von der vereinbarten Vergütung zzgl. der gesetzlichen

Umsatzsteuer i. H. v. 19 % wie folgt Abschlagszahlungen vom Kunden zu fordern:

• nach Bestellung und Lieferung des notwendigen Materials, Abrechnung erfolgt in Höhe

des Materialwertes

2. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt über erbrachte Teilleistungen abzurechnen und

die entsprechende Vergütung zu verlangen.

3. Die restliche Vergütung wird bei einem Werkvertrag nach Abnahme des Werkes fällig.

4. Abschlagszahlungen – mit Ausnahme der restlichen Vergütung nach Abnahme,

Erfüllung einer Teilleistung–sind nach Zugang der jeweiligen Zahlungsaufforderung fällig

und binnen 3 Tagen ohne Abzug zu leisten.

5. Bei Zahlungsverzug durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, für die

Dauer des Zahlungsverzuges die Arbeiten vorübergehend einzustellen. Daraus

resultierende Verzögerungen gehen zulasten des Auftraggebers.

Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind in diesem Fallausgeschlossen.

§ 6 – Zahlungsbedingungen

1. Die Abrechnung orientiert sich am vereinbarten Leistungssoll des Auftragnehmers in

Bezug auf die geschuldete Leistung. Mit der Auftragsbestätigung spätestens mit der

Rechnungslegung übermittelt der Auftragnehmer an den Kunden die Bankverbindung. Der

in der Rechnung jeweils ausgewiesene Rechnungsbetrag ist dann spätestens nach

Zugang der Rechnung fällig und binnen 3 Tagen auf die übermittelte Bankverbindung zu

leisten.2. Gerät der Kunde mit der Zahlung oder einer Teilleistung in Verzug, so ist der Kunde zur

Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

verpflichtet.

3. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden versandt wird,

wird mit einer Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein

niedrigerer bzw. höherer Schadennachgewiesen wird.

§ 7 – Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag verbleiben die

gelieferten Sachen, Skizzen, Planungen und Materialien etc. im Eigentum des

Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist zur Rücknahme der gelieferten Sachen berechtigt,

wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In dem Verlangen zur Herausgabe der

gelieferten Sachen liegt keine Rücktrittserklärung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,

das Werk odergelieferte Materialien mit Sorgfalt zu behandeln.

3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Auftragnehmer

unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn das gelieferte Werk bzw. gelieferte

Materialen gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Im Falle der

Nichteinhaltung hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die

Herausgabe der Sachen zu verlangen.

4. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Verpfändung,

Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne

ausdrückliche Einwilligung von Auftragnehmer nicht zulässig.

§ 8 – Abnahme

Die Abnahme des herzustellenden Werkes ist sicherzustellen.

§ 9 – Leistungsfrist

1. Der in der Auftragsbestätigung benannte Ausführungsbeginn ist unverbindlich und ist u.

a. abhängig beförderlicher Genehmigung.

2. Der Fertigstellungszeitpunkt bzw. der Leistungszeitpunkt ergibt sich aus den

Vereinbarungen der Vertragsparteien. Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, soweit sie

nicht ausdrücklich durch den Auftragnehmer zugesichert werden.

3. Bei zusätzlicher Bestellung, Abänderung oder Ergänzung des ursprünglichen Auftrags

sind vormals zugesicherten Fristen gegenstandslos. Es gilt dann die neu vereinbarte

Fertigstellungsfrist.

4. Die Einhaltung der Fertigstellungsfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und

rechtzeitiger Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen,

Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls dem Eingang einer vereinbarten

Anzahlung. Teillieferungen durch den Auftragnehmer sind zulässig.§ 10 – Kündigung/Rücktritt vom Werkvertrag

1. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder

unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist

der Auftragnehmer, nachdem er den Kunden über den hindernden Umstand informiert hat,

zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Der Auftragnehmer ist auch zur Kündigung berechtigt, wenn der Kunde seine

Mitwirkungspflichten oder seine Zahlungspflichten nach entsprechender Mahnung verletzt.

3. Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine

Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf

Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

4. Erfolgt eine Kündigung, gleich aus welchem Grund, ohne dass sie vom Auftragnehmer

zu vertreten ist, hat der Auftragnehmer das Recht, eine pauschale Vergütung i. H. v. 10 %

des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt

zur Reduzierung seiner Zahlungspflicht der Nachweisgestattet, ein Schaden und ein

entgangener Gewinn sei überhaupt nicht entstanden oder dieser sei niedriger als die oben

genannte Pauschale. Der Kunde muss nach entsprechender Nachweisführung nur den

tatsächlich entgangenen Gewinn, bzw. den eingetretenen Schaden ersetzen. Dem

Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass der vom Kunden zu zahlende

Werklohn abzüglich der ersparten Aufwendungen größer ist, als die oben genannte

Pauschale i. H. v. 10 %. Bei entsprechendem Nachweis im Einzelfall ist der

nachgewiesene Betrag vom Kunden zu zahlen.

§ 11 – HAFTUNG

1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts

anderes bestimmt ist.

2. Der Auftragnehmer schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus,

sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft. Dies

gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, falls der Kunde

gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.

3. Bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des

Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern es sich nicht um

eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

4. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von

Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des

Auftragswertes und Schadenhöhe, begrenzt.

5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese durch

höhere Gewalt odersonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller

Art, Schwierigkeiten in der Material oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen,

Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördlichen

Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch

den Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.6. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für folgende Umstände:

• für den operativen Betrieb der Anlage

• für die Abnahme bzw. Einspeisung des erzeugten Stromes

• für den Anschluss der PV-Anlage an das bestehende Stromnetz

• den erzeugten Stromertrag

• fehlerhafte Bedienung der errichteten Anlage nach erfolgter Abnahme

• fehlerhafte Wartung während der Gewährleistungsfristen

• dem wirtschaftlichen Erfolg des Kunden als Anlagenbetreiber

• die eingeschränkte Nutzbarkeit der zu überbauenden Parkfläche während der Bauzeit

• wirtschaftliche Einbußen des Kunden aufgrund der eingeschränkten Parkfläche und

dessen Erreichbarkeit

• die Erteilung behördlicher Genehmigung im Zusammenhang mit der Errichtung und dem

Betrieb der beauftragten Anlage

7. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.

8. Ist das Vertragsverhältnis beendet, gilt für Haftungsansprüche des Kunden eine

Ausschlussfrist von 3 Monaten, soweit nicht anders bestimmt. Sofern das

Vertragsverhältnis noch fortdauert, gilt eine Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Kenntnis

des Anspruchs bzw. des Rechts, soweit nicht anders bestimmt.4Ansprüche aus

Produkthaftung, der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, Garantien, Arglist sowie

aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verjähren nach den gesetzlichen Fristen.

§ 12 – Hinweise

1. Die Notwendigkeit eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens ist durch den Kunden mit

der zuständigen Bauordnungsbehörde abzustimmen. Kosten für eine eventuell

notwendige Ausfertigung eines Bauantrags, Gebühren für den Prüfstatiker und die

Baugenehmigung sowie Kosten für Diebstahl trägt der Kunde.

2. Die Dachbelegung mit PV-Modulen kann zum Einsatz nicht normgerechter Flachlüfter

sowie zur Überbauung etwaiger Wartungswege führen. Mehrkosten bei zukünftigen

Dachreparaturarbeiten trägt der Kunde.

3. Für alle oben aufgeführten Materialpositionen gelten die jeweiligen Hersteller-Garantien.4. Für die Installation der vertraglich geschuldeten Leistung besteht eine 5-jährige

Gewährleistung. Erfahrungsgemäß besteht die Möglichkeit, dass bei der Montage einzelne

Bestandsdachziegelaltersbedingt nicht verwendbar sind. Bitte halten Sie zum möglichen

Austausch min. fünf Ersatzdachsteine bereit. Ohne die vorhandenen Dachziegel können

die Arbeiten nicht begonnen werden.

5. Energieversorger Gebühren durch den Energieversorger sind nicht Bestandteil des

Angebotes (z.B. Zählertausch)

6. Durch die Installation der PV-Anlage werden Zusatzlasten aufgebracht, die von der

Bestandskonstruktion aufgenommen werden müssen. Die Überprüfung dieser

notwendigen Lastreserven muss vor Auftragsvergabe bauseits d. h. durch den Kunden

erfolgen. Für Folgeschäden auf Grund zu geringer Tragfähigkeit übernehmen wir keine

Haftung.7. Technische Änderungen sowie Änderungen durch behördliche Auflagen u.

Forderungen bleiben vorbehalten. Bitte Informieren Sie Ihren Gebäudeversicherer über

Ihre neue Photovoltaikanlage.8. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen

sind Zusatz- bzw. Sonderleistungen, die nicht vom Auftrag umfasst werden. Derartige

Leistungen, falls diese von uns zu erbringen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 13 – Widerrufsrecht (gilt nur für Verbraucher)

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher

jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die

überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden können: Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn

Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt

vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,

müssen Sie uns:

Bedikos UG

Thälmannstraße 6

06905 Bad Schmiedeberg

Deutschland

Tel.: +49 17642771320

E-Mail: business@bedikos.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax

oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch

nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung

auch auf unserer Webseite www.bedikos.de elektronisch ausfüllen und übermitteln.

Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich(z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs

übermitteln."

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die

Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen

erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,

die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der5Lieferung als die von uns

angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens

binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren

Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir

dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es

sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fallwerden

Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die

Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen

angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie

uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,

bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag

vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 14 – Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit

der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche

Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass

Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

§ 15 – außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

1. Der Auftragnehmer ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne

des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereit oder verpflichtet.

2. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,

die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit,

diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.§ 16 – Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-

Kaufrechts.

2. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung

sowie als Gerichtsstand der Sitz vom Auftragnehmer vereinbart. Der Auftragnehmer ist

jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen

Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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